Tag des deutschen Grundgesetzes

Am heutigen 23. Mai 2016 begehen wir würdevoll und andächtig den 67. Jahrestag des deutschen Grundgesetzes.

Gerade in heutigen Zeiten ist unser Grundgesetz ständigen Angriffen, vor allem durch linksextremistische Kräfte, ausgesetzt. Aber auch das bewußte Aushebeln unseres Grundgesetzes in der Asyl-/Migrantenkrise durch Kanzlerin Merkel gibt Anlaß dazu, stets auf dessen Einhaltung zu pochen und unsere Grundrechte zu verteidigen.

Im Umgang und politischen Diskurs mit der Alternative für Deutschland (AfD) empfehlen wir den Politikerinnen und Politikern der Altparteien ebenfalls als “Gedächtnisauffrischung” einen längeren Blick in unser Grundgesetz zu werfen, sind es doch deren Umgangsformen, die sich am Grundgesetz messen lassen müssen.

Art. 3 GG: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese unsere Werte in allen Belangen des politischen Lebens und zu jedem Zeitpunkt zu achten und zu verteidigen.

Ihr AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)

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