Am 27. Januar beginnt vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) ein Strafverfahren gegen den AfD-Landtagsabgeordneten und Vorsitzenden des AfD-Stadtverbands Frankfurt (Oder), Wilko Möller. Gegenstand des Verfahrens ist ein Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf 2024. Das Motiv zeigt Eltern, die mit ausgebreiteten Armen schützend über ihren Kindern stehen – ein Bildmotiv, das von einer internationalen Stockfoto-Plattform stammt und in ähnlicher Form bereits von anderen Parteien verwendet wurde.
Allein aufgrund der Bildbearbeitung und der Armhaltung des Vaters konstruiert die Staatsanwaltschaft nun den Vorwurf eines „verbotenen Grußes“ und erhebt Anklage. Eine sachliche oder objektive Grundlage für diesen Vorwurf ist nicht erkennbar.
Der Vorsitzende des AfD-Stadtverbands Frankfurt (Oder), Wilko Möller, erklärt dazu:
Was hier stattfindet, ist kein rechtsstaatliches Verfahren, sondern ein politisch motivierter Schauprozess. Der Vorwurf ist ebenso absurd wie durchsichtig. Ein Familienmotiv mit ausgebreiteten Armen wird nur dann zum angeblichen Straftatbestand, wenn man ihn um jeden Preis konstruieren will.
Dass ein nahezu identisches Motiv zuvor von anderen Parteien verwendet wurde, ohne jegliche Beanstandung, macht deutlich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Offenbar soll die Justiz instrumentalisiert werden, um politische Gegner unter Druck zu setzen, nachdem man ihnen auf demokratischem Weg nicht beikommt.
Die Wähler in Frankfurt (Oder) haben sich davon nicht beeindrucken lassen. Mit 33,6 Prozent wurde ich direkt in den Landtag gewählt, und auch bei der Oberbürgermeisterwahl haben wir ein starkes Ergebnis erzielt. Politische Prozesse werden Wahlergebnisse nicht korrigieren.
Wir lassen uns nicht einschüchtern. Die AfD steht für Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und eine echte politische Erneuerung – und wir werden diesen Kurs entschlossen fortsetzen.