Satzung des AfD Stadtverband Frankfurt (Oder)

Erfahren Sie mehr über unsere Vereinsstruktur, Organe und Arbeitsweise

Stand: 13.7.2017

Präambel

Im Bewusstsein der Verantwortung für die Zukunft der Stadt Frankfurt (Oder), vom Willen geprägt eine menschen- und familienfreundliche Gemeinde mit den Bürgern der Stadt Frankfurt (Oder) zu gestalten, setzt der AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder) auf folgende Schwerpunkte:

Wir kämpfen gegen den Bevölkerungsverlust und helfen bei der Entwicklung von Frankfurt (Oder) zu einer liebenswerten Stadt. Dabei steht die "Innere Sicherheit" und das Zurückdrängen der Kriminalität im Brennpunkt unseres Interesses. Die Verwaltung ist für den Bürger da und wir favorisieren Bürgerentscheide.

Familien mit Kindern bilden das Rückgrat von Frankfurt (Oder). Kinder und Jugendliche stehen im Focus unserer Bemühungen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bedingungen für Kinder und Jugendliche in Frankfurt (Oder) ständig verbessert werden, um sie optimal zu fördern und zu fordern.

Die Stadt Frankfurt (Oder) muss in den Bereichen Aufwertung der Lebensqualität der Wohnquartiere, Modernisierung, Verkehrsinfrastruktur und Förderung der Kultur mit Augenmaß gestärkt werden. Die Wirtschaft wird durch die gezielte Ansiedlung von Unternehmen und Stärkung des Wirtschafts- und Handelsplatzes unterstützt. Dabei muss auch die Historie der Stadt berücksichtigt werden. Frankfurt (Oder) war auch immer eine Beamten- und Garnisonsstadt. Die Ansiedlung von Behörden mit staatlichen Aufgaben ist auch eine Förderung für Frankfurt (Oder). Die kommunalen Finanzen umfassen Wahrheit und Klarheit im Sinne kaufmännischer Grundregeln.

Name, Sitz und organisatorische Stellung

Tätigkeits- und Aufgabengebiet

Mitgliedschaft, Förderer, Ordnungsmaßnahmen, Untergliederungen

Für Mitglieder, Förderer, Ordnungsmaßnahmen sowie die Bildung von Untergliederungen gelten die entsprechenden Regelungen von Bundes- und Landessatzung.

Organe

Organe des Stadtverbandes sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Stadtvorstand

Mitgliederversammlung

Ladungsformen, Anträge und Fristen

Eröffnung der Versammlung, Tagesordnung, Rederecht

Beschlüsse, Sonstiges

Zusammensetzung, Wahl, Abwahl und Amtszeit des Vorstands

Aufgaben des Stadtvorstandes

Sitzungen des Stadtvorstandes

Wahlen

Für die Durchführung von Wahlen gelten die Bestimmungen der Landeswahlordnung. Die Mitgliederversammlung kann vor der Wahl beschließen, das auch das Verfahren nach § 8 der Wahlordnung des Bundesverbandes angewendet wird.

Jugendorganisation

Die Bestimmungen des § 8 der Landessatzung gelten entsprechend.

Salvatorische Klausel, Inkrafttreten

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