Möller leitet rechtliche Schritte gegen Renè Wilke ein

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[dropcap]I[/dropcap]mmer wieder fallen die Linken mit ihrem OB-Kandidaten Herrn Renè Wilke auf. Durch zumindest fragwürdige Mittel agieren sie gegen die AfD Frankfurt (Oder).

OB-Kandidat und Landtagsabgeordneter der Linken – René Wilke

Bereits August 2014 wurde der im engeren Kreis des jetzigen OB-Kandidaten tätigen Jan Augustyniak von der Polizei festgestellt, wie er 31 Plakate der AfD abriss respektive beschädigte. Dazu sandte uns die Polizei einen Strafantrag u. a. gegen Herrn Augustyniak zu.

Im Jahr 2015 schrieb der persönliche Mitarbeiter des o. g. OB-Kandidaten, Herr Willi Wallroth, eine E-Mail an einen Frankfurter Bürger, der regelmäßig Räumlichkeiten an die AfD vermietete, mit dem Hinweis: „Wenn die Veranstaltung doch stattfindet, müssen Sie sich auf entsprechende Proteste dagegen einstellen. Es gibt in Frankfurt genug Menschen, die rechtspopulistische Hetze nicht unwidersprochen dulden werden.“ Diese E-Mail liegt uns vor.

Wir finden, dass ist kein fairer politischer Diskurs.

Im letzten Jahr – zur Bundestagswahl – verlor die AfD mehr als 1.000 Plakate in Frankfurt (Oder) durch blinde Zerstörungswut.

Vor zwei Wochen erhielt unser AfD-Stadtverbandsvorsitzende Wilko Möller durch seinen Arbeitgeber Bundespolizei die Erlaubnis, aus dem Ermittlungsbericht des durch Herrn Renè Wilke (MdL) und Frau Andrea Johlige (MdL) initiierten Disziplinarverfahren öffentlich zu zitieren.

Landtagsabgeordnete der Linken – Andrea Johlige

Der Ermittlungsführer der Bundespolizei sieht weder ein Dienstvergehen noch eine Dienstpflichtverletzung durch den Polizeibeamten Wilko Möller begangen und kommt  zur folgenden Erkenntnis: „Vor dem Hintergrund wird abschließend nach dem Grundsatz der Offizialmaxime der strafrechtliche Beurteilungsspielraum dahingehend auszuüben sein, ob die oben unter III. 4.3. b genannten Personen (gemeint sind Herr Renè Wilke und Frau Andrea Johlige) durch ihre nachweislich falschen und öffentlich verbreiteten Behauptungen bzw. Duldung solcher Behauptungen in den Kommentarspalten ihrer eigenen Facebook-Seiten ihrerseits Straftatbestände der §§ 186 bzw. 187 StGB erfüllt haben. Dies gilt umso mehr, als sie die Unwahrheit der durch sie erhobenen Vorwürfe ohne besonderen Aufwand hätten in Erfahrung bringen können und ihnen angesichts der Schwere und der potentiell existenzgefährdenden Wirkung der erhobenen Vorwürfe eine besondere Pflicht zur Prüfung auf ihren Wahrheitsgehalt oblegen hätte.” 

Unserem Stadtverbandsvorsitzenden und OB-Kandidaten der AfD sind hierdurch massive Nachteile entstanden.

Hintergrund: Frau Johlige und Herr Wilke hatten im Mai 2017 unseren Vorsitzenden öffentlich (rbb, MOZ und über ihre eigenen sozialen Medien) massiv kritisiert. Frau Johlige schaltete Möllers Arbeitgeber über ihren Twitter-Account ein, damit die Bundespolizei gegen Möller dienstrechtlich vorgehen soll. Sie behaupteten, dass Herr Möller bei seiner Argumentation zur besseren Ausrüstung und Ausbildung der Bundespolizei einen Wehrmachtsspruch benutzte. Dies ist nachweislich falsch gewesen. Denn mit einfacher Recherche hätten diese Landtagsabgeordneten feststellen müssen, dass der Spruch “KLAGT NICHT – KÄMPFT!” kein Spruch der Wehrmacht war. Bereits 2013 hatte die Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Anfrage beim Bundesverteidigungsministerium diesbezüglich angestrengt. In der Drucksache 18/36 vom 8. November 2013 erklärt der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Thomas Kossendy, “… Für das in Rede stehende Zitat lässt sich kein historischer Bezug zur Wehrmacht nachweisen. …. Weitere Konsequenzen sind nicht zu ziehen.” Das Disziplinarverfahren dauerte fast zehn Monate mit allen daraus resultierenden Unannehmlichkeiten.

Wilko Möller hat den Vorgang nunmehr an eine Kölner Fachanwaltskanzlei übergeben, um zunächst zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen und dann strafrechtlich gegen die o. g. Landtagsabgeordneten vorzugehen. (is)

Ihr AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)

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