Beschulung von Flüchtlingskindern?

In der 17. Stadtverordnetenversammlung am 7. April 2016 ging es im Tagesordnungspunkt 7.6. darum, in Frankfurt (Oder) die Beschulung der Flüchtlingskinder sicherzustellen. Das Brandenburgische Schulgesetz legt in § 36 Absatz 2 fest: „Schulpflichtig sind auch die ausländischen jungen Menschen, denen aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden.“ …

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