Oderlandspiegel berichtet über syrischen Flüchtling: „Über sieben Länder musst Du flüchten“

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„Über sieben Länder musst Du flüchten”

[dropcap]D[/dropcap]ie Wochenzeitung „Der Oderlandspiegel“ berichtete in seiner Ausgabe vom 17./18.11. 2018 über den „ … studienbedingten Umzug  eines syrischen Flüchtlings nach Frankfurt (Oder)“.

Hierbei handelt es sich laut der Angabe um einen Abiturabsolventen, der vor drei Jahren seine Heimatstadt Aleppo in einer „… Flucht vor dem Bürgerkrieg … verließ“. Besonders interessant erscheint aber die detaillierte Beschreibung seiner “Fluchtroute“, welche ihn „durch die Türkei, Griechenland, den Balkan (vermutlich Bulgarien und Rumänien, d. V.), Ungarn und Österreich nach Deutschland führte“.

Interessant deshalb, weil es schon erstaunlich ist, dass “Flüchtlinge“ bis zu sieben sichere Länder durchqueren, um ins offenbar gelobte Deutschland zu gelangen. Dabei war besagter “Flüchtling“ schon in der Türkei, spätestens jedoch in Griechenland vor dem Bürgerkrieg in Sicherheit. Laut den Bestimmungen unseres Grundgesetzes (GG), das offiziell immer noch gültig sein soll, hätte dieser junge Mann nach §16a Abs. 2-5 GG gar nicht erst in Deutschland landen dürfen.

Doch was interessiert die politisch Verantwortlichen in unserem Lande schon das deutsche Grundgesetz. So etwas hat man eben davon, wenn sogenannte internationale Verträge gegen das eigene Volk geschlossen werden. Der „Migrationspakt“ der UN wird den Bevölkerungen in den Unterzeichnerstaaten noch das Fürchten lernen.

Stattdessen lamentieren die selbsternannten Demokraten nur allzu gern über die „enormen Leistungen der Türken bei der Aufnahme von Flüchtlingen“. Von ca. 3 Millionen Menschen, die dort Zuflucht gefunden hätten, wird in diesem Zusammenhang schwadroniert. Dass sich die Türken aber alle Kosten von der EU und vordergründig von Deutschland bezahlen lassen, wird hingegen natürlich nicht erwähnt. Ebenso wenig Erwähnung findet der entscheidende Umstand, dass sämtliche Asylanten in großen Auffangsammellagern untergebracht werden.

Doch zurück zum „Studenten“. Bei seiner Suche nach einer Wohnung in Frankfurt (Oder) sprang selbstverständlich gleich die AWO als Hauptakteur der Asylindustrie in die Bresche und bescherte dem syrischen “Flüchtling“ zum 3.Oktober eine geeignete Wohnung. Ob derlei viel Aufwand auch für andere oder gar deutsche Studenten von der AWO betrieben wird? Das darf wohl getrost bezweifelt werden!

Wir als AfD hören immer wieder, dass bezahlbarer guter Wohnraum gerade für junge Leute in Frankfurt kaum zu finden ist. Das sind in der Regel Deutsche – also die, die hier schon länger leben. Wie dem auch sei! Auf jeden Fall kann sich die AWO darauf verlassen, dass der deutsche Steuerzahler für die Miete und andere Kosten aufkommen wird. Hierin liegt wohl auch der Grund für die weite “Fluchtroute“.

Ja, ja. „Über sieben Länder musst Du flüchten“, willst ins gelobte Deutschland kommen und Dich von „den schon länger hier Lebenden“ beköstigen lassen!

Ihr AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)

 

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