Neues aus der AfD-Fraktion (Stadtverordnetenversammlung am 21.09.2017)

Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 21. September 2017

Erstens:
In der SVV vom 21. September 2017 wurde unser Änderungsantrag 17/ANT/1117-01 im Rahmen der Überarbeitung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenver-sammlung (SVV), ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte sowie der mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) im Sinne unseres AfD-Programms geändert.

Zur Erinnerung: Wir hatten einen familienfreundlichen Passus in der Entschädigungssatzung als einzige Fraktion gefordert und auch über einflussreiche Personen aus der Verwaltung durchsetzen können. Gemäß § 4 Abs. 5 werden die Kosten der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch eine Betreuungsperson während der Sitzungen der SVV und Ihrer Ausschüsse gegen Nachweis bis zu einer Höhe von 13 Euro je Stunde erstattet. Dies ist ein Signal, dass jetzt auch Familienväter und Mütter als Stadtverordnete in die SVV einziehen können und damit erheblich zur Verjüngung der Stadtverordneten beitragen wird. Jedoch war die Höhe der stündlichen Entschädigung von 13 Euro nicht marktkonform. Wir als AfD bezogen uns auf das derzeitige Marktniveau (15,00 Euro je Stunde und Kind) und stellten einen entsprechenden Änderungsantrag. Dieser wurde aufgenommen und ohne Abstimmung in die Satzung eingearbeitet. Somit werden zu marktüblichen Preisen die Stadtverordneten mit Kindern unter 14 Jahren entsprechend entschädigt, wenn externe professionelle Betreuung notwendig ist, weil die Sitzungen über die Öffnungszeiten der Kitas hinausgehen.

Zweitens:
Unser Antrag 17/ANT/1099 auf Umbenennung des Platzes vor dem Kleist Forum von der jetzigen Bezeichnung: “Platz der Einheit” in “Dr.-Helmut-Kohl-Platz” wurde durch die Mitglieder der SVV an die Kommission der Stadt Frankfurt (Oder) zur Straßenbe-/ -umbenennung verwiesen. Die Stadtverordneten wollen  das Votum dieser Kommission abwarten. Wir als AfD können mit diesem Verweis leben. Zumal wir auch einer tatsächlichen Umbenennung nach einem Jahr (zum ersten Todestag) des Ex-Bundeskanzlers zustimmen würden. In einer feierlichen Zeremonie könnte die Umbenennung  zum ersten Todestag am 16. Juni 2018 angemessen und würdig erfolgen.

Drittens:
Ein ungeheuerlicher Vorgang passierte die SVV. Die etablierten Parteien stimmten ohne Diskussion mit Zustimmung der beteiligten Ausschüsse unter der Vorgangsnummer 17/SVV/1130 dem kostspieligen Aufbau eines „Kommunalen Integrationszentrums“ für die Migrationssozialarbeit zugunsten der Flüchtlinge zu.

Dafür werden fünf Vollzeitstellen geschaffen, die bis zu 400 Flüchtlinge betreuen sollen. Die laufenden Kosten pro Jahr belaufen sich auf ca. 500.000 Euro für die Stadt Frankfurt (Oder). Grundlage bildet das durch die rot-rote Landesregierung großzügig erarbeitete und in Kraft getretene Landesaufnahmegesetz, das landesweit nur für die Integrationsarbeit an Flüchtlingen 54 Planstellen geschaffen hat. Die Kosten beziffert das Land mit 66.125 Euro pro Planstelle. Weitere Sachkosten werden mit 11.783,48 Euro angesetzt. Somit muss der Steuerzahler ca. 4,5 Mio. Euro nur in diesem Bereich aufwenden. Wir als AfD haben natürlich dagegen gestimmt, weil Flüchtlinge nicht integriert werden müssen. Sie haben nur ein temporäres Aufenthaltsrecht.

Besonders ärgerlich: Die Kämmerin der Stadt Frankfurt (Oder) lehnte aus haushaltrechtlichen Gründen die Auszahlung von nur 15.000 Euro an den Stadtsportbund Frankfurt (O.) e. V. i. S. d. Richtlinie für die Sportförderung der Frankfurter Kinder und Jugendliche ab (17/ANT1154). Dafür ist kein Geld da. Nur ein Hinweis: Die Flüchtlinge kosten die Hansestadt Hamburg jährlich 1 Mrd. Euro – bei einem Gesamtetat von 10 Mrd. Euro. Wie sieht die Lage dann in Brandenburg aus? Für Einheimische ist kein Geld vorhanden, aber die Flüchtlings- und Sozialhilfeindustrie wird übermäßig alimentiert.

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