Entschädigungssatzung auf Antrag der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) geändert

Neues aus der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder)

Im Rahmen der Überarbeitung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (SVV), Ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte sowie der mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) hatte gerade die AfD im Sinne ihres Programms (und als einzige Fraktion) einen familienfreundlichen Passus in der Entschädigungssatzung gefordert und auch über einflussreiche Personen aus der Verwaltung durchsetzen können.

Gemäß § 4 Abs. 5 Entschädigungssatzung werden die Kosten der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren durch eine Betreuungsperson während der Sitzungen der SVV und ihrer Ausschüsse gegen Nachweis bis zu einer Höhe von 13 Euro je Stunde erstattet. Dies ist ein Signal, dass jetzt auch Familienväter und Mütter als Stadtverordnete in die SVV einziehen können und damit erheblich zur Verjüngung der Stadtverordneten beitragen wird.

Jedoch zeigte sich gerade der Vorsitzende Herr Neumann ziemlich zurückhaltend über die Höhe von 13 Euro. Die 13 Euro sind ohne Prüfung der tatsächlichen Marktlage einfach in die Satzung geschrieben worden. Wir als AfD bezogen uns auf das derzeitige Marktniveau (15,00 Euro je Stunde / Kind) und stellten einen entsprechenden Änderungsantrag mit der Vorlage-Nummer 17/ANT/1117-01 (Link). Dieser wurde von Herrn Neumann aufgenommen und ohne Abstimmung in die Satzung eingearbeitet. Somit werden zu marktüblichen Preisen die Stadtverordneten mit Kindern unter 14 Jahren entsprechend entschädigt, wenn externe professionelle Betreuung notwendig ist, weil die Sitzungen über die Öffnungszeiten der Kitas hinausgehen.

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