Straßenausbaugebühren zum Nachteil der Bürger

Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) über Einzelsatzung der Straßenausbaugebühren für den Ortsteil Rosengarten am 11. Februar 2016

Bereits seit Jahren werden zahlreiche Bürger in Brandenburg von Hiobs-Botschaften in Form von plötzlich ergehenden amtlichen Kostenbescheiden für etwaige Baumaßnahmen in ihrer unmittelbaren Nähe heimgesucht. Hierbei handelt es sich meist besonders in Städten um Beteiligungen an Straßenausbaumaßnahmen. Diese Kostenbescheide gehen nicht selten für den Normalbürger in astronomische Höhen. Auch und besonders in Frankfurt (Oder) sind mehr und mehr Bürger von diesen willkürlichen Kostenbeteiligungen betroffen. Beispiele hierfür sind der Bau des Kliestower Kreisels, des Lindenplatzes in Rosengarten und nun die Sanierung des Buschmühlenweges.

In Rosengarten wurden die Anwohner lange Zeit über die tatsächlichen Kosten im Unklaren gelassen. Die Stadt kam zwar durch sogenannte Vorausleistungsbescheide sowie eine formelle Bürgerbeteiligung ihrer Informationspflicht nach, die später erfolgten Endbescheide hielten jedoch eine deutliche Erhöhung der tatsächlichen Baukosten bereit. Diese stiegen von ursprünglich 422.556 € auf 546.695 €, womit sich dann auch der Kostenanteil der betroffenen Anwohner erhöhte.

Die Frankfurter Stadtverwaltung hatte einige Jahre zuvor den Lindenplatz mit der hinführenden Straße zur sogenannten Haupterschließungsstraße umgewidmet. Im Gegensatz zu einer Hauptverkehrsstraße erhöhen sich hierbei im Falle einer anwohnerbeitragspflichtigen Grundsanierung die Kostenanteile deutlich von 30 % auf 50 % der Gesamtkosten. Auch der Buschmühlenweg wurde in diesem Sinne schon vor Jahren umgewidmet, was offenbar eine gängige Praxis in Frankfurt zu sein scheint. Doch dass wollten sich die betroffenen Anwohner verständlicherweise nicht bieten lassen und kämpften unverdrossen um eine Absenkung ihrer Beitragsanteile. Unter diesem Druck einigte man sich dann in der Frankfurter SVV, eine Einzelsatzung zu dieser Ausbaumaßnahme zu erstellen. In dieser Einzelsatzung wird der Lindenplatz nun wieder als Hauptverkehrsstraße geführt, allerdings soll die entsprechende Absenkung der Beteiligungshöhe nicht pauschal, sondern differenziert erfolgen. Für den Fahrbahnbereich wird eine Absenkung des Beitrages von 50 % auf 35 % und für die Maßnahmen der Oberflächenentwässerung auf 25 % erwogen. Für sogenannte Eckgrundstücke soll eine Kürzung der Beiträge auf 2/3 erfolgen. Diese Absenkungen scheinen erstrebenswert, weil kostenmindernd für die Betroffenen. Laut dem Kommunalabgabengesetz (KAG) ist die Kommune zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Lande Brandenburg verpflichtet. Trotzdem bleibt die Lösung dieser Einzelsatzung für die betroffenen Bürger völlig unbefriedigend, da sie dennoch mit hohen Kosten belastet werden.

paulinenhof01Durch die Abänderung der sog. Straßenwidmung stellt sich die Frage, warum zuvor in den meisten Fällen erst eine Aufwertung der betroffenen Straßen erfolgte. Offensichtlich wollen Land und Kommune zunächst testen, ob sie von den Bürgern den höchst möglichen Betrag abschöpfen können.

Die AfD hat hierzu deutschlandweit eine klare Auffassung. Jegliche Form der Kostenabwälzung von Straßenbaumaßnahmen auf die Bürger muss beseitigt werden. Es kann nicht angehen, dass ein Hochsteuerland wie Deutschland neben diversen Abgaben wie KFZ-, Grund-, Mineralöl-, und Ökosteuer etc. noch extra für die Unterhaltung, Wartung und Instandsetzung von Straßen und damit verbundenen weiteren baulichen Maßnahmen die Bürger finanziell auspresst.

Das Land Berlin hat die unter Rot-Rot im Jahre 2002 eingeführte Beteiligung der Anwohner 10 Jahre später wieder abgeschafft, und dies ohne nennenswerte Nachteile für das Land. Einhergehend mit dieser Auffassung und dem genannten Beispiel tritt auch der Stadtverband der AfD Frankfurt (Oder) für die völlige Streichung dieser willkürlichen Zwangsabgabe ein. Aus diesem Grunde wollten die Frankfurter Abgeordneten Wilko Möller und Ute Spallek mit ihren Voten der Ablehnung bzw. Enthaltung ein Zeichen setzen. Dabei war ihnen im Vorfeld klar, dass eine deutliche Mehrheit in der SVV der Einzelsatzung zustimmen würde.

Wir – als AfD – unterstützten von Anfang an jegliche Möglichkeit der Stadt zur Entlastung der betroffenen Bürger, jedoch war ihr wichtig, auch ein Signal gegen die einfache Hinnahme der bürgerfeindlichen Brandenburger Regelung laut dem KAG zu geben. Auch das Bestreben der CDU/BB-Fraktion zur Erarbeitung einer neuen Allgemeinen Straßenbaubeitrags-satzung durch die SVV zur Nutzung der Möglichkeit der Stadt, den Anliegeranteil auf den zulässigen Mindestanteil zu beschränken, wird von der AfD unterstützt. Dabei ist aber wichtig zu beachten, dass es sich nur um eine vorübergehende Notlösung zum Vorteil der betroffenen Bürger handeln kann. Ziel muss die uneingeschränkte Streichung aller ungerechtfertigten und willkürlichen Kostenbeteiligungen der Bürger sein.

Die CDU gibt in ihrem Antrag an, dass auch sie sich eine Streichung der Gebührenerhebung vorstellen könnte, was jedoch vehement von der rot-roten Koalition in Potsdam abgelehnt wird. Ehrlicherweise müsste die CDU aber auch angeben, dass sie in der Zeit während ihrer Regierungsbeteiligung zwischen 1999 und 2009 ebenso jede Änderung ablehnte.

Für die Linkspartei kommt in dieser Diskussion noch erschwerend hinzu, dass sie sich nur allzu gern in der Öffentlichkeit schlechthin als die „Sozialpartei“ bei den Bürgern verkauft. Hier vor Ort in Frankfurt geben sich René Wilke und seine Mitstreiter als die Kämpfer für die Rechte der Bürger, während die Linke in der Potsdamer Regierung eine positive Neuregelung verhindert. Dabei bedient sie sich derselben verlogenen Taktik wie eh und je – der Versuch, Regierung und Opposition in einem zu sein.

Ihre AfD-Fraktion Stadt Frankfurt (Oder), verantw. Ingolf Schneider und Wilko Möller

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