Asylbewerberkosten zu Lasten der Bürger

Lesedauer: [est_time]

[dropcap]B[/dropcap]ereits am 13. Juli 2018 nahm ich, Wilko Möller, einen Termin beim Amt für Jugend und Soziales (Amt 50) der Stadt Frankfurt (Oder) wahr, um mich über die Kosten der Asylbewerber (“Flüchtlinge“) aus „Erster Hand“ zu informieren. Vorausgegangen war eine kleine Anfrage 18/KAF/1347 der AfD-Fraktion über die Asylbewerberkosten.

Bereits 2017 hatten wir über eine Kleine Anfrage 17/AFR/1011 die Auskunft von der Stadt (Beigeordneter Ullrich) erhalten, dass die Stadt 7.457.900,00 Euro für 2016 an Transferzahlungen aufwenden musste, die von Land und Bund zum Teil erstattet wurden. Allerdings sind auch die Erstattungen durch Bund und Land Steuergelder.

Nur eine Vergleichszahl: Der komplette Wegfall der Elternbeiträge bei der Kita-Betreuung würde der Stadt 2,5 Mio. Euro kosten. Dies ist angeblich nicht möglich, weil das nicht bezahlbar wäre.

Wir sagen: Eine höchst fragwürdige Argumentation!

In der folgenden Tabelle sind die Transferzahlungen für eine typische Flüchtlingsfamilie aufgeführt. Dies sind Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an eine 5-köpfige Familie bei dezentraler Unterbringung in einer Wohnung. Hier: zwei Elternteile mit drei Kindern im Alter von 6, 3 und 1 Jahr. Es handelt sich hier um eine aktuelle Berechnung aus dem Jahre 2018.

Leistungsberechtigte/ FlüchtlingeRegelbedarf in entsprechender Anwendung SGB XIIanteilige Miete brutto (warm)gesamt
Elternteil

Bedarfsstufe 2

374,00 €141,78 €515,78 €
Elternteil

Bedarfsstufe 2

374,00 €141,78 €515,78 €
Kind, 7 LJ

Bedarfsstufe 5

296,00 €141,78 €437,78 €
Kind, 4 LJ

Bedarfsstufe 6

240,00 €141,78 €381,78 €
Kind, 2 LJ

Bedarfsstufe 6

240,00 €141,78 €381,78 €
gesamt1.524,00 €708,90 €2.232,90 €

 

Somit wird klar, dass eine Flüchtlingsfamilie mit 2.232,90 Euro alimentiert wird. In diesen Leistungen sind die Mietkosten resp. Bruttomiete (inkl. Heizung, Wasser etc.) außer Strom enthalten. Laut Gesetz sind Asylanten und Flüchtlinge den Hartz-Vier-Empfängern nach SGB II und XII nach einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten finanziell gleichgestellt. Die dezentrale Unterbringung ist eine „Kann”-Bestimmung, welche allein für die Stadt Frankfurt (Oder) monatlich ca.164.000 Euro Mehrkosten verursacht. Der letzte Stand war, dass die Verantwortlichen der Stadt 164 Wohnungen vornehmlich der sog. WOWI und Wohnbau und von 15 privaten Vermietern für die Asylanten (“Flüchtlinge“) angemietet haben. Wir vermuten, dass damit die WOWI als größter Anbieter massiv so durch Steuermittel gestützt wird.

Von den vier Sammelunterkünften in Frankfurt (Oder) fällt nur eine Gemeinschaftsunterkunft (Seefichten) in die Zuständigkeit der Stadt. Die drei anderen Unterkünfte (Karl-Ritter-Platz, Markendorf und Fürstenwalder Poststraße) sind Teil des Erstaufnahmekomplexes der BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Außenstelle Eisenhüttenstadt). Das Heim in Seefichten ist zumindest nicht ausgelastet. Die anderen Unterkünfte stehen teilweise leer, müssen jedoch bezahlt werden – natürlich vom Steuerzahler.

In den Alimentationskosten von 2.232,90 € sind ferner noch nicht die Kosten der Gesundheitskarte enthalten, die die Stadt Frankfurt (Oder) mit Unterstützung des Landes Brandenburg so großzügig den Asylanten (“Flüchtlingen“) bereitstellt. Laut internen Informationen sind die Landkreise LOS und MOL gezwungen worden, diesen Gesundheitsluxus dem oben genannten Personenkreis ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Selbst das Amt 50 bestätigt, dass der Missbrauch Überhand nehmen wird – die genauen Mehrkosten durch die Gesundheitskarte konnten bisher noch nicht ermittelt werden. Aber das Amt 50 geht von erheblichen Mehrkosten für die deutsche Gesellschaft aus.

Dass mehr als 40.000 Deutsche meist unverschuldet keine Krankenversicherung haben, weil sie entweder als Selbständige aufgeben mussten oder sich im Alter die hohen Beiträge der Privatversicherungen nicht mehr leisten können, und ihnen jede reale Möglichkeit für eine bezahlbare Versicherung verwehrt wird, interessiert die Sozialpolitiker in diesem Lande offenbar nicht. Hinzu kommt, dass mehrere Kassen seit Jahren schwerstkranken Mitgliedern die Erstattung einer Reihe kostspieliger Medikamente unter fadenscheinigen Gründen verweigert. Aber für die “Flüchtlinge“ wird eine, den deutschen resp. den hier arbeitenden Ausländern gleichwertige Krankenversicherung garantiert.

Nur zum Vergleich: Jeder dritte Deutsche oder ausländische Arbeitnehmer in Deutschland verdient nicht mehr als 2.400 Euro brutto. Das durchschnittliche Einkommen in Deutschland beträgt laut Statistik 3.000 Euro brutto. Für das Nichtstun kassieren diese Asylanten 2.232,90 Euro netto. Wenn eine Familie mit drei Kindern 3.000 Euro brutto verdient, dann bleiben 2.800 Euro netto inkl. Kindergeld übrig.

Davon muss aber die arbeitende Familie für drei Kinder noch 180 Euro Elternbeiträge an die Stadt für die Kita-Betreuung berappen. Hinzu kommen noch die üblichen Kosten eines Arbeitnehmers für PKW etc.

Wir fragen uns: Kann man diesen Umstand noch bei 1,6 Mio. “Flüchtlingen” vermitteln?

Eine interessante Aussage des Amtes 50 an diesem Freitagnachmittag: Wir halten den Abstand zwischen Alimentation von SGB II und XII-Empfängern resp. Asylanten (“Flüchtlingen“) und der arbeitenden Bevölkerung in den unteren Gehaltsgruppen für zu gering bzw. nicht mehr vorhanden. Insbesondere bekommen diese Bevölkerungsgruppen, die staatlich voll versorgt werden, sehr viele Kinder. Je mehr Kinder, desto weniger lohnt sich die Arbeitsaufnahme für sie, weil pro Kind die deutsche Gesellschaft zwischen 381,78 Euro und 437,78 Euro zahlt. Die arbeitende Familie bekommt aber nur derzeit 194 Euro pro Kind. Man züchtet sich quasi eine Unterschicht heran, die gar keinen Ansporn hat zu arbeiten und schafft somit wirtschaftliche Anreize für immer mehr “Flüchtlinge“. (wm)

Ihre AfD-Fraktion Frankfurt (Oder)

 

Jeden Mittwoch

16:00 bis
17:30 Uhr

Sprechstunde im Büro in der Müllroser Chaussee

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!