Über den Rechts- und Innenausschuss sowie über mehrere Anfragen haben wir als AfD-Abgeordnete immer wieder Akteneinsicht gefordert. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Ermittlungen der Polizei aufgrund von gravierenden Einsparungen und politisch motivierten Fehlentscheidungen (Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und Polizeiführung) nicht zufriedenstellend durchgeführt wurden. Die Akteneinsicht war bis zur letzen Legislaturperiode kein Problem. Denn in der Landesverfassung in Artikel 56 der Landesverfassung geregelte Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten bezieht sich auch auf die Einsicht in Strafakten zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden und unterliegen der Aufsicht des Justizministeriums. So wurden Akteneinsichten stets in der Vergangenheit auch unproblematisch gewährt. Seit 2019 wurde das Akteneinsichtsrecht rechtsfehlerhaft versagt, da es auch Strafakten von SPD-Mitgliedern betreffen, die u. a. auch MdL sind.
In der Rechtsausschusssitzung vom 03. Dezember 2020 wurde das Problem thematisiert und durch das Justizministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 die „Argumentation“ dem Ausschuss übersandt, welche insbesondere auf eine Erkenntnis des Justizministeriums aus einer Änderung des § 480 StPO abzielt. Insbesondere die vom Abgeordneten Wilko Möller regelmäßig geforderte Akteneinsicht wird nicht mehr voll gewährt.