Das Justizministerium Brandenburg behindert AFD-Abgeordnete bei Akteneinsicht!

Das Justizministerium Brandenburg gewährt der AfD nur noch stark eingeschräntke Akteneinsicht!
Das berichtet nun die Morgenpost in ihrem Artikel vom 17.02.2021 (siehe Link)

Über den Rechts- und Innenausschuss sowie über mehrere Anfragen haben wir als AfD-Abgeordnete immer wieder Akteneinsicht gefordert. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Ermittlungen der Polizei aufgrund von gravierenden Einsparungen und politisch motivierten Fehlentscheidungen (Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und Polizeiführung) nicht zufriedenstellend durchgeführt wurden. Die Akteneinsicht war bis zur letzen Legislaturperiode kein Problem. Denn in der Landesverfassung in Artikel 56 der Landesverfassung geregelte Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten bezieht sich auch auf die Einsicht in Strafakten zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden und unterliegen der Aufsicht des Justizministeriums. So wurden Akteneinsichten stets in der Vergangenheit auch unproblematisch gewährt. Seit 2019 wurde das Akteneinsichtsrecht rechtsfehlerhaft versagt, da es auch Strafakten von SPD-Mitgliedern betreffen, die u. a. auch MdL sind.
In der Rechtsausschusssitzung vom 03. Dezember 2020 wurde das Problem thematisiert und durch das Justizministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 die „Argumentation“ dem Ausschuss übersandt, welche insbesondere auf eine Erkenntnis des Justizministeriums aus einer Änderung des § 480 StPO abzielt. Insbesondere die vom Abgeordneten Wilko Möller regelmäßig geforderte Akteneinsicht wird nicht mehr voll gewährt.  

Zwischenzeitlich liegt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 26. Januar 2021 vor, welches das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten auch in Strafakten bestätigt. Wir haben das Gutachten dem Rechtsausschuss und dem Justizministerium vorab zur Verfügung gestellt und bitten um Bestätigung, dass das Justizministerium nunmehr die Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten wieder vollumfänglich beachtet und gewährleistet.

 

Wir werden erst einmal die nächste Sitzung des Rechtsausschusses abwarten und ggf. klagen, weil die Justizministerin schon in der Sitzung vom 11. Februar durchklingen ließ, dass sie nicht von ihrer neuen Praxis absehen will, dass Abgeordnete des Landtages volle Akteneinsicht bekommen. 

 

Zum Beispiel betrifft das auch das Akteneinsichtsrecht bei der Ermittlungsakte wegen des Abhandenkommens einer scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Schuss Munition aus dem Asservatenbereich der Polizei Brandenburg. Auch da erhielt der Abgeordnete Wilko Möller  nur sehr wenige Auszüge des Ermittlungsvorgangs.

 

Dies werden wir so nicht akzeptieren. Denn der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages Brandenburg sagt aus, dass uns das vollständige Akteneinsichtsrecht zusteht.  

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