Windkraft: Rot-Rot stellt sich gegen die Bürger!

Am 10. Dezember folgten alle Vertreter der in der Stadtverordneten-versammlung (SVV) vertretenen politischen Kräfte der Einladung des Oberbürgermeisters zum Fachgespräch resp. Dialogveranstaltung „Windpark Booßen“ in die Grundschule Booßen. 

Auch lud der OB die Fachleute aus der Stadtverwaltung und Regionalplanung ein. Es wurde der derzeitige Stand der Planung vorgetragen. Es muss konstatiert werden, dass gemäß § 35 Bundesbau-gesetzbuch (BauGB)  die Windkraft als privilegiert eingestuft wurde. Ärgerlich ist, dass die Investoren gegen alle Interessen der Bürger in Booßen – speziell der Siedlung Petersdorf – handeln können. Mit einem Bebauungsplan der Stadt sind kaum noch Grenzen möglich. Rein rechtlich sind auch Windkraftanlagen mit einer Abstandsregelung von 800 Metern zur Wohnbebauung realisierbar. Von dem zuständigen Landesumweltamt gibt es keine Einwände.

Der Ortsvorsteher aus Booßen, Herr Vetter, versucht noch einen Kompromiss in die Planungen des Investors einzupflegen, um die Höhe der Windkraftanlagen auf 200 Meter zu begrenzen. Aber auch das dürfte fast aussichtslos sein. Die Planungen beruhen schon auf die Überlegungen aus dem Jahr 2010, wo geeignete Flächen für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) ausgewiesen wurden. Elf Windkraftanlagen mit einer Höhe von 241 Metern will nun der Investor bauen. Angeblich hat er da schon einen Kompromiss zugestanden, weil erst 13 oder mehr auf den ausgewiesenen Flächen möglich wären. Auch bei den Abständen zu Wohnbevölkerung sind mehr als 1.200 Meter eingeräumt worden. Unehrlich zeigt sich mal wieder die linke Politik. Denn plötzlich – es ist ja schon fast Wahlkampf zur Landtagswahl 2019 – machen sich die rot-roten Politiker für die Bürger stark und wollen politisch gegen den fast bedingungslosen Windkraftausbau vorgehen. Dabei haben die LINKE inkl. dem Wilke-OB mit der SPD, Grünen und CDUlern die Lage durch ihr unverantwortliches Handeln erst ermöglicht.

Bereits 2015 (Drucksache 5/2946) hatte die AfD im Brandenburgischen Landtag mit einem sofortigen Moratorium versucht, die Privilegierung der Windkraft im § 35 BauGB über eine sog. Öffnungsklausel, die der Bundesgesetzgeber jedem Bundesland bis zum 31.12.2015 eingeräumte, einzuschränken. Der AfD-Antrag “Moratorium Windkraftanlagen” im November 2015 wurde in namentlicher Abstimmung im Brandenburgischen Landtag durch SPD, LINKE, CDU und Grüne abgelehnt. Einen anderen Antrag zum Schutz der Bürger blieb die “Rot-Rote-Landesregierung” schuldig. Noch besser: Auch der OB-Wilke hat gegen den AfD-Antrag gestimmt. Stellt sich jetzt aber hin und will die Welt für die Bürger retten.  Was für ein Opportunist! Seine Abstimmungsverhalten dient nur seinem Vorteil. Die Bürger sind ihm egal – siehe seine Enthaltung gegen Frankfurt (Oder) bei der Kreisgebietsreform.  

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