Renommierter Rechtsgelehrter zum Vortrag in Frankfurt (Oder)

[dropcap]A[/dropcap]m Montag, dem 04.12.2017, lud die Erasmus-Stiftung Brandenburg e. V. (ESBB) zu einem Vortrag und anschließender Diskussion mit dem renommierten Rechtsgelehrten und Publizisten Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider in den Hansesaal des Bolfrashauses in Frankfurt (Oder) ein.

Unter dem Thema “ Menschenwürde“ hielt Prof. Dr. Schachtschneider einen Vortrag im Rahmen des Fachkongresses “Human Rights“, in dem versucht werden sollte, ausgehend von Art. 1 GG, das Spannungsfeld zwischen Menschenwürde, Menschenrechte und der Gefahr der Verabsolutierung einzelner, partikulärer ethischer Auffassungen oder politischer Haltungen, die durch die Bestimmungen dieser Begrifflichkeiten einhergehen, näher zu beleuchten.

In seinem mehr als einstündigen Referat zeichnete Prof. Dr. Schachtschneider detailliert und verständlich die Entstehungsgeschichte und den entsprechenden Kontext sowohl des Art.1 GG als auch des Grundrechtkataloges der folgenden Artikel nach.

Hierbei verwies er nachdrücklich auch auf heutige Fehlinterpretationen und fälschlich verwendete Termini in diesem Zusammenhang, wie z. B. der häufig verwendete Begriff der „Verletzung eines Rechts“. Nur Personen können in ihrer körperlichen Verfasstheit verletzt werden, Rechte können hingegen – auch von unseren politisch Verantwortlichen – nur gebrochen werden.

Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider referierte im Frankfurter Bolfrashaus / Quelle: picture alliance / Michael Grube

In diesem Zusammenhang führte Prof. Dr. Schachtschneider allen Anwesenden deutlich vor Augen, welche eklatanten Rechtsbrüche die politisch agierenden Klassen der Altparteien gemeinsam in den letzten Jahren begangen haben.

Prof. Dr. Schachtschneider erwirkte mehrere Verfassungsbeschwerden mit massiver Kritik an der Europäischen Finanz- und Währungsunion, wobei hier exemplarisch das Lissabon- und Maastricht-Vertragsurteil und die Beschwerde gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz genannt sein sollen.

Mit all diesen von den jeweiligen Bundesregierungen in den letzten Jahrzehnten geschlossenen Verträgen sind nicht nur peu-á-peu die nationale Souveränität Deutschlands weiter vorsätzlich verspielt, sondern auch die national-kulturelle Identität des deutschen Volkes preisgegeben worden. Dies jedoch entspricht nicht den Vorgaben der Verfassungsväter des deutschen Grundgesetzes, denn hiernach definiert sich Deutschland als das Land der Deutschen und nicht irgendwelcher anderer Völkerschaften.

In seiner neuesten Publikation “Die nationale Option“ zeigt Schachtschneider quasi als Konträr-Entwurf auf, wie der deutsche Nationalstaat als Garant für Frieden und Freiheit des deutschen Volkes fungiert, dieser aber einer fremden Interessen dienenden Europäisierung und Globalisierung geopfert wird.

In der anregenden Diskussion im Anschluss stach die Frage eines jungen Zuhörers besonders hervor. Dieser fragte bezüglich des noch bestehenden Art. 146 GG, der die Option einer neuen Verfassung anstelle des Grundgesetzes eröffnet und dem deutschen Volk 1990 verwehrt wurde, ob dieser bei der aktuellen Politik des Volksaustausches nicht auch in absehbarer Zukunft gegen das deutsche Volk gerichtet werden kann. Zum Erschrecken fast aller (d.h. außer unserer beiden “U-Boot-Besucher“ von der linken Meinungskartell-Überwachungsgarde) bestätigte Prof. Dr. Schachtschneider leider die vorgebrachte Befürchtung.

Als Resümee dieses Abends kann wohl eindeutig die Erkenntnis gelten, dass der Rechtsstaat für das deutsche Volk massiv bedroht ist und somit Verfassungspatriotismus und Nationalpatriotismus unabdingbar sind und zusammen gehören.

Das in Art. 20 a gewährte Widerstandsrecht gegen die Feinde unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung ruft jeden Patrioten auf, mit friedlichen und legalen Mitteln diesem volksfeindlichen Treiben entgegenzuwirken. (is)

Ihr AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)

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