Das Feindbild der Linken: Deutschland und sein Grundgesetz

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Ein einleitendes und höchst passendes Zitat, welches Johann Wolfgang von Goethe zugeschrieben wird, lautet:

Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.

 

[dropcap]A[/dropcap]llein wegen des schwindenden Machtgefüges der Altparteien ließ sich die Bundestagsfraktion der Linken zu einem Gesetzentwurf von höchster Brisanz hinreißen. Unter der Drucksache 19/16 vom 24.10.2017 (Link) strebt die SED-Nachfolgepartei den Wähleraustausch in Deutschland an:  „… der Bevölkerung in Ihrer Vielfalt Einflussnahme ermöglicht wird, ist der Kreis der Wahlberechtigten auf alle Menschen die in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, zu erweitern sowie auf Jugendliche.“

Präzisiert wird das Vorhaben in diesem verlinkten Pamphlet unter „B. Lösung Seite 2“ wie folgt: „… wird der Kreis der Wahlberechtigten auf alle Menschen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, erweitert.“

Ein Blick in das Grundgesetz zur Definition des Staatsvolkes hätte der Bundestagsfraktion der Linken genügen müssen, um diesen offen inländerfeindlichen und verfassungswidrigen Entwurf als Hirngespinst abzutun und der Ablage rund zuzuführen.

So präzisiert Art. 166 GG: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…) wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Selbst zum Wahlrecht gibt das Grundgesetz Art. 38 (2) GG – aus gutem Grunde – Auskunft: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“

Die Kritikpunkte der AfD liegen auf der Hand

Erstens: Zunächst würden illegal und unkontrolliert eingereiste Wirtschaftsmigranten, großfamiliäre Sozialleistungsnehmer mit diversen Identitäten und islamische Terror-Touristen, die mit anwaltlicher Hilfe zeitaufschiebend gegen ihre negativ beschiedenen Asylanträge klagen, ausgestattet werden mit staatsrechtlichen Privilegien der deutschen Bevölkerung und als “Staats-/Wahlvolk” legitimiert. Möglich machen würden dies insgeheim die jahrelangen Asylprozesse (mind. 5 Jahre / Kalkül?) vor den deutschen Gerichte wegen personeller Überlastung (“Einzelfallentscheidung”) ob Merkels anhaltenden Migrantenflut. Ausgesetzte Abschiebungen aufgrund des Protestes, vor allem aus dem linken Lager, machen den Plan perfekt. Ist dieser Gesetzesvorstoß verfassungswidrig? Eindeutig ja! Das Grundgesetz wäre hier in Gänze ad absurdum geführt.

Zweitens: Weniger als 5% sind anerkannte Flüchtlinge nach Art. 16a GG sowie der Genfer Flüchtlingskonvention und genießen selbstverständlich einen subsidiären Schutz in Deutschland. Dieser Schutz versteht sich jedoch als vorübergehende Maßnahme bis die zugrunde liegenden Fluchtursachen beseitigt sind. Jedoch dürfen das geltende Asylrecht Deutschlands und die Maßgaben der Genfer Flüchtlingskonvention nicht schamlos dazu mißbraucht werden, Flüchtlinge hier festzusetzen, um ebenfalls den Interessen der Altparteien als williges Wahlvolk zu dienen und deren politischen Machterhalt zu sichern. Und wieder scheint es bezeichnend und durchschaubar, wie die Linken ihr Verständnis von Diktatur Demokratie offen ausleben.

Drittens: Deutschlands Schul-/Bildungssystem ist gesinnungspolitisch links-rot durchsetzt. Linke politische Meinungen werden den Schülerinnen und Schülern permanent als einzig akzeptierter politischer Standpunkt in den Bildungseinrichtungen eingetrichtert. Junge Menschen müssen jedoch abseits derartiger Gesinnungsanstalten und ohne deren permanenten Einflußnahme und Indoktrination zu einer eigenen politischen Meinung und einem eigenen Werteverständnis finden dürfen. Infolge der Forderung der Linken, das Wahlalter auf sechzehn Jahre abzusenken, zeigt sich die Fratze des Sozialismus des ehemaligen DDR-Regimes. Durch den derzeitigen Schutzmechanismus, den der Art. 38 (2) GG hergibt, wird den durch die Linken beabsichtigten Systemwechsel Einhalt geboten.

Das “Beste” kommt aber in der Tat zum Schluß. In “Punkt C. Alternativen” dieses Linken-Gesetzentwurfs wird gar gefordert, die Bevölkerung, also den Souverän (das Volk / den Wähler), von direkten demokratischen Mitbestimmungen auf Bundesebene auszuschließen. So also sieht Demokratie aus, werte Genossen?

Und so klingt der weiter folgende Abschnitt “E. Transparenz” völlig wirr und wie Hohn. Ein linkes Bündnis mit dem Namen “Mehr Demokratie e.V.” regt zu weniger Demokratie in Deutschland an. Gern hätten wir gewußt, wie viele Steuergelder für diesen Verein bislang verschwendet wurden.

Fazit: Alle demokratischen Parteien sollten nunmehr in der Verantwortung und in der Pflicht stehen, derartige staatszersetzende Maßnahmen, wie von der Linken präferiert und eingebracht, entschieden und mit allen demokratischen Mitteln entgegenzuwirken.

Es ist anzunehmen, dass die gewissenlosesten Abgeordneten der Altparteien auf Kurs der Bundestagsfraktion der Linken einschwenken werden; immerhin geht es ja um Verfassungsbruch und vereint gegen den sog. “Klassenfeind”: der deutschland-/ grundgesetzbejahenden AfD. Da ist man doch gern dabei, oder Genossen?

Letztinstanzlich wird das Bundesverfassungsgericht – sofern politisch unbefangen – unfreiwillig zum natürlichen „Verbündeten“ der AfD-Bundestagsfraktion werden. (dh)

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