Skandal in der SVV Frankfurt (Oder)

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[dropcap]B[/dropcap]ereits im Dezember 2017 konnte anhand der Echtzeitübertragung für die Öffentlichkeit durch Video- und Tonaufzeichnung ein Fehltritt des SVV-Vorsitzenden Neumann (Die LINKE) beweiskräftig aufgeklärt werden. Der damalige Antrag der AfD musste neu auf die Tagesordnung gesetzt und in der SVV diskutiert werden. Damals hatte der SVV-Vorsitzende angeblich den mündlich vorgetragenen Antrag der AfD überhört.

In der letzten Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 13. September fand jedoch keine Ton- und Videoaufzeichnung statt. Ein Zufall?

Was war geschehen? Die AfD-Fraktion hatte fristgerecht den Änderungsantrag 18/SVV/1433-01 (Link) zur Satzung über die Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr über den Hauptausschuss an die SVV eingereicht. Wir erachten die Entschädigung der Feuerwehr-Kameraden, die freiwillig und gut ausgebildet die gleiche Tätigkeit im Rahmen von Einsatzlagen verrichten wie hauptamtlich bezahlte Feuerwehr-Mitarbeiter, für ungerecht. Hier findet eindeutig Lohndumping statt. Die Stadt spart durch den Einsatz von Freiwilligen 1,5 Mio Euro jährlich. Da ist die mangelnde Aufwandsentschädigung eine Frechheit!

Hält nichts vom demokratischen Diskurs – Frankfurts SVV-Vorsitzender Neumann (Die Linke)

Vor der Beschlussfassung zur Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Bereitschaftsdienste für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (Vorlage 18/SVVV/1433) wurde vom SVV-Vorsitzende Neumann noch ein Änderungsantrag der LINKEN entgegengenommen, der nur eine marginale Änderung enthielt. Ohne Abstimmung nahm der zuständige SPD-Beigeordnete Jens-Marcel Ullrich den Änderungsantrag der Linken an. Kein Problem!

Daraufhin schloss der Vorsitzende die Diskussion sofort und verweigerte somit den Vortrag zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, obwohl der Beigeordnete Ullrich den AfD-Änderungsantrag  eingangs im Rahmen der mündlichen Einführung/Vorstellung der neuen Satzung ankündigt hatte.

Die AfD hatte keine Chance, das Wort zu ergreifen resp. Herr Neumann vermied jeglichen Blickkontakt zur Seite der CDU-, AfD- und SPD-Fraktionen, um sich zu vergewissern, dass keine Diskussionsbedarf mehr bestünde. Die unmittelbare Intervention des AfD-Fraktionsvorsitzenden Möller lehnte er konsequent ab.

Dazu wird die AfD-Fraktion bei der Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg Beschwerde einlegen, weil hier auf Kosten der Freiwilligen der Feuerwehr mit “Taschenspielertricks” ein politischer Dissens ausgetragen wird. Dies ist nicht hinnehmbar!

Ein weiterer Punkt bei der Kommunalaufsicht wird die Stellenbesetzung des Pressesprechers der Stadt Frankfurt (Oder) durch den Oberbürgermeister sein (Vorlage 18/SVV/1464). Die Art der Ausschreibung ist kritikwürdig und muss juristisch überprüft werden. Herr Uwe Meier ist per sè nicht unumstritten. Zudem erfüllt dieser formal nicht die Voraussetzungen für das Amt eines Pressesprechers. Überdies wurde Herr Uwe Meier seitens der Stadt nicht mit der vorgegebenen Entgeltgruppe 13 belegt, sondern nur mit der E 12. Begründung: Er erfülle nicht alle Voraussetzungen.

Hier liegt der Fehler: Es hatten sich lediglich zehn Bewerber – neben Uwe Meier – dem Auswahlverfahren gestellt. Aus diesem Pool wurde Herr Meier durch den OB René Wilke ausgewählt. Wir halten das Ausschreibungsverfahren für falsch. Denn, wenn in der Ausschreibung bereits vermerkt gewesen wäre, dass, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt werden, sich die Bewerber trotzdem bewerben könnten und diese eine niedrige Entgeltgruppe akzeptieren müssten, sich wohl mehr Bewerber gemeldet hätten.

An dieser Stelle besteht dringender Handlungsbedarf und die Stelle muss neu ausgeschrieben werden. Man kann eben aus einem Maurer (Berufsausbildung Meiers) keinen Pressesprecher kreieren, wenn dieser nicht die formalen Voraussetzungen erfüllt.

Ihre AfD-Fraktion Frankfurt (Oder)

 

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