Migrationspakt – Gefahr im Verzug!

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[dropcap]A[/dropcap]m Donnerstag, dem 08.11.2018 und am 29.11.2018 befasste sich der  Deutsche Bundestag auf Antrag der AfD-Fraktion mit dem sogenannten Migrationspakt der Vereinten Nationen. Dieser soll  auf der Tagung am 11./12.12. 2018 in Marrakesch von den meisten Mitgliedsstaaten der UNO unterzeichnet werden und laut Angaben der Bundesregierung für „…einheitliche Standards und Normen für die Behandlung der Flüchtlingsströme weltweit…“ sorgen.

Was zunächst eher nach vermeintlichen humanitären Vereinbarungen auf diesem aktuellen Felde der Politik aussieht und vehement seitens der Bundesregierung und den Oppositionsparteien, außer der AfD, auch genauso propagiert wird, birgt in Wahrheit gewaltige politische Sprengkraft in sich.

In dem internationalen Vertragswerke werden Szenarien aufgetan, die von einer Migrationswelle von ca. 300 Millionen Menschen, vorwiegend aus Afrika und dem Nahen Osten,  in den nächsten 50 Jahren nach Europa ausgehen. Diese soll allmählich und jährlich ansteigen. Allein für Deutschland wird von einem Zuwanderungsvolumen von bis zu 200 Millionen Menschen bis 2068 als verkraftbar ausgegangen. Bereits im Jahre 2010 erstellte die UNO hierfür eine eigene Studie, die in der abschließenden Aussage gipfelte, dass in Deutschland sukzessive ein Bevölkerungsanstieg allein durch Zuwanderung auf ca. 275 Mio. Menschen vertretbar sei.

Dass auch nur bei einem Bruchteil dieser Größenordnung die Überfremdung bis hin zur vollständigen Nivellierung unserer Nation vorprogrammiert und offensichtlich auch ganz bewusst gewollt ist, liegt hier klar auf der Hand.

Dabei  soll durch den Abschluss eines UN-Vertragswerkes vorsätzlich ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene umgangen   und der Souverän, die Wählerinnen und Wähler, der demokratischen Mitwirkungsrechte beraubt werden.

Der Migrationspakt wird nach Unterzeichnung als Völkerrecht interpretiert und bricht damit sämtliche nationalen Bestimmungen in den betreffenden Unterzeichnerstaaten. Kurz um: der Traum Merkels und aller Befürworter der Zerschlagung der Nationalstaaten wird wahr. Das Grundgesetz wird damit einfach außer Kraft gesetzt, wie es Merkel schon seit 2015 praktiziert. Seehofers Ausspruch von der  „Herrschaft des Unrechts“ bricht sich damit endgültig Bahn. Den Zustrom Hunderttausender und mehr pro Jahr  und deren Alimentierung muss die Regierung   nicht mehr durch das Asylgesetz rechtfertigen. Sie kann einfach auf das dann geschaffene „Völkerrecht“ verweisen und jegliche Kritik im Keime ersticken. Denn in diesem Pakt ist klar davon die Rede, die Migration als „Menschenrecht“ anzusehen und sie von sämtlichen Asyl- und Einwanderungsbestimmungen loszulösen.

Desweiteren sollen die jeweils einzelnen nationalen Sozialsicherungssysteme „uneingeschränkt und sofort für die Migranten geöffnet werden“. Für die immensen Kosten werden die deutschen Steuerzahler herangezogen. Schon jetzt verursachen die Asylanten laut Berechnung des DIW jährlich ca. 55 Milliarden € an Kosten.

Im Migrationspakt sind unter der Rubrik „Einheitliche Standards für die Integration“ erhebliche einseitige Forderungen an die Unterzeichnerstaaten aufgeführt. So sollen beispielsweise alle kulturellen Besonderheiten und Traditionen der jeweiligen Migranten verbindlich Berücksichtigung finden.

Nach dem schon seit den 1980er Jahren von der politischen Linken propagierten Prinzip von „Demokratie und Differenz“ sollen auch Gesetze und Vorschriften der Aufnahmestaaten auf die jeweiligen Spezifika der  Kulturkreise der Zuwanderer angepasst werden und zum Teil auch nur für diese gelten. Hierzu zählen gesonderte gesetzliche Ausnahmen im Ehe- und Partnerschaftsrecht  (Viel- und Zwangsehen, Kinder- und Geschwisterehen), das Vorhalten gesonderter Behandlungsräume in Arztpraxen und Krankenhäusern bspw. für Moslems, Gewährleistung der ständigen Verfügbarkeit religionskonformer Nahrungsmittel („Halal-Fleisch“ etc.) bis hin zur Gewährung fremdreligiöser Feiertage. Bereits heute werden Ausnahmen beim Tierschutzgesetz für das Schächten in der islamischen und jüdischen Religion gewährt und das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit ist für die Beschneidungsriten bei männlichen muslimischen und jüdischen Säuglingen eingeschränkt.

Und auch auf kommunaler Ebene werden die Forderungen des Migrationspaktes schon weit im Vorfelde besonders durch die Grünen und Teilen der Linken durchgedrückt. In einer Erklärung der Frankfurter Grünen propagierte Jörg Gleisenstein bereits vor einiger Zeit den „barrierefreien Zugang zum Krankenversicherungssystem“.

Ergebnis ist die Einführung der Gesundheitskarte für „Flüchtlinge“ auch in Frankfurt – dank der geballten Einheitsfront der sog. etablierten Parteien in der SVV. Wenngleich tausenden Deutschen der Zugang zum gesetzlichen Versicherungssystem aus diversen Gründen verwehrt wird, obwohl diese oft jahrzehntelang Steuern und Abgaben an das deutsche Gemeinwesen einzahlten, soll es natürlichen unseren „Goldstücken“ an nichts mangeln. Auch die Anpassung an die „besonderen Bedürfnisse der Migranten“fand bei den Grünen Forderung Eingang.

Es stellt sich hierbei die Frage, wer hier wen integrieren soll?  Und natürlich stellt sich die Frage, was unser Volk auch nur im Ansatz  als „positiven Impuls“ aus dieser milliardenschweren „ Integrationsleistung“  erfahren soll? Die Kultur und Tradition des Aufnahmestaates wird zugunsten der Migranten vorsätzlich  geopfert und das von der „schon länger hier lebenden Bevölkerung“ erwirtschaftete Vermögen skrupellos geplündert.

Da nimmt es nicht wunder, dass die etablierten Parteien jede Diskussion um den Migrationspakt  so klein wie nur möglich halten wollten. Erst der Antrag der AfD auf Behandlung im Bundestag hat eine echte öffentliche Auseinandersetzung und vor allem parlamentarische Debatte bewirkt.

Die größtenteils hysterischen Angriffe auf die AfD in der Debatte entlarven die ungeheure Brisanz dieses Vertragswerks und die damit verbundenen Absichten der Befürworter.

Die hingegen immer wieder aufgeworfene Floskel von der angeblichen „Unverbindlichkeit“ des Forderungskataloges für die Unterzeichnerstaaten  lässt sich aus dem Inhalt des Vertragstextes sehr deutlich widerlegen und führt die Befürworter in ihrem Vorhaben vollends ad absurdum! Auch das Argument, dass viele der aufgeführten Forderungen in Deutschland bereits Realität seien, ist für eine angeblich souverän agierende Demokratie schlimm genug, offenbart diese Realität doch, wie sehr schon jetzt unser Grundgesetz ausgehebelt wird.

Besonders bezeichnend ist, dass die überwältigende Mehrheit der absichtserklärenden Unterzeichnerstaaten entweder gar nicht von der Asylantenschwemme betroffen ist oder als „Fluchtziel“, aufgrund wesentlich geringerer Sozialleistungen für Asylanten,  kaum infrage kommt. Schon jetzt lässt sich  klar konstatieren, dass der Hauptstrom der zu erwartenden neuen Wanderungswellen als Ziel Deutschland haben wird. Dies  untermauert die schon erwähnte UN-Studie auch  ganz unmissverständlich.

Dass sich aber längst nicht mehr alle Staaten der westlichen Hemisphäre diesem Irrsinn beugen, zeigt   das demonstrative Aussteigen der USA, Österreichs, Italiens, Ungarns, der Tschechei, Russlands, der Slowakei und vieler anderer Länder aus den Verhandlungen. Eine Alternative ist also möglich!

Ihr AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)

 

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